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Rechtliche Situation
Nutzungsvorschriften für Schneemobile
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USA

Grundsätzlich unterliegt die Verwendung von Moonbikes für Freizeitzwecke dem Gesetz für die Schneemobilnutzung und dessen regulatorischen Richtlinien. Diese Vorschriften unterscheiden sich von Staat zu Staat. Bitte überprüfen Sie die Vorschriften in Ihrer Region, um sicherzustellen, dass Sie legal MoonBikes fahren dürfen, und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Genehmigungen erhalten. Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte an den Support von MoonBikes.

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KANADA

Grundsätzlich unterliegt die Verwendung von Moonbikes für Freizeitzwecke dem Gesetz für die Schneemobilnutzung und dessen regulatorische Richtlinien. Diese Vorschriften unterscheiden sich von Staat zu Staat. Bitte überprüfen Sie die Vorschriften in Ihrer Region, um sicherzustellen, dass Sie legal MoonBikes fahren dürfen, und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Genehmigungen erhalten. Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte an den Support von MoonBikes.

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FRANKREICH

In Frankreich ist die Verwendung von Schneemobilen für Freizeitzwecke an allen Orten und zu jeder Zeit untersagt, außer auf Land, das für diese Verwendung reserviert ist und dem Verfahren von Artikel L-442 1 des Urban Code (Vermietung von Fahrzeugen für Freizeitzwecke durch professionelle Mietunternehmen) entspricht. Weitere Informationen zu den aktuellen französischen Vorschriften finden Sie im folgenden Rundschreiben:

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ÖSTERREICH

Das MoonBikes wird als "Motorschlitten" anerkannt. Es unterliegt somit dem Motorschlittengesetz. Als Referenz für Österreich kann das Motorschlittengesetz für das Bundesland Salzburg herangezogen werden: Registrierungen für Gewerbetreibende, Land- & Forstwirtschaft, Gastronomie- & Tourismusbetriebe, Jäger, Sportvereine, Streckendienste, Zeitnehmungen, Hilfsorganisationen, Ärzte, Rettungswesen und Behörden sind an und für sich kein Problem. Für Fahrten ausschließlich auf Privatgrundstücken ist keine Registrierung notwendig. Registrierungen für Privatpersonen die Fahrzeug lediglich als Fortbewegungsmittel und / oder für Freizeitzwecke nutzen wollen wird KEINE Genehmigung erteilt und die Registrierung abgewiesen. Generell muß das Fahrzeug mit Rundumkennleuchte, akustischer Warnvorrichtung welche auch auf Dauerbetrieb funktioniert, einer Heckleuchte und einem Scheinwerfer ausgestattet sein. Werden Fahrzeuge in abgeschlossenen Parks oder auf Privatgrundstücken verwendet, so kann die Rundumkennleuchte und die akustische Warneinrichtung im Dauerbetrieb entfallen. Sobald jedoch das Fahrzeug auf öffentlich zugänglichen Bereichen fährt (auch ein Privatgrundstück kann öffentlich zugänglich sein) ist die oben genannte Ausstattung vorgeschrieben.

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SCHWEDEN

"Ihr MoonBike ist in Schweden als Schneemobil zugelassen. Sie müssen 16 Jahre alt sein und einen Führerschein besitzen, um ein Schneemobil zu fahren, wenn Sie nicht vor dem 1. Januar 2000 einen Führerschein oder Traktorführerschein erworben haben. Es ist nicht erlaubt, Motorschlitten auf öffentlichen Straßen zu fahren, es sei denn, man überquert die Straße oder fährt die kürzestmögliche Strecke, wenn das Gelände unpassierbar ist. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Beim Überqueren einer Straße müssen alle Personen auf Schneemobilen, die Straße zu Fuß überqueren. Das Befahren von Waldflächen mit Schösslingen oder Jungwald sowie von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Motorschlitten ist nicht gestattet, es sei denn, es ist offensichtlich, dass das Befahren ohne Gefahr von Bodenschäden möglich ist. Beachten Sie Folgendes: Sie müssen 16 Jahre alt sein und einen Führerschein besitzen, um ein Schneemobil zu fahren, wenn Sie nicht vor dem 1. Januar 2000 einen Führerschein oder Traktorführerschein erworben haben. Verwenden Sie einen zugelassenen Helm, der den geltenden Vorschriften entspricht. Kinder unter sieben Jahren können andere geeignete Hilfsmittel benutzen. 
 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Motorschlitten beträgt 70 km/h. Mancherorts gibt es örtlich niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen. 
 Informieren Sie sich über die Bedingungen des Geländes, in dem Sie fahren werden. Und denken Sie daran: Fahren Sie immer nüchtern. Eingezäuntes Gelände Das eingezäunte Gelände muss angemessen eingezäunt und vollständig vom öffentlichen Verkehr getrennt sein. Es gibt keine Definition für einen eingezäunten Bereich, aber Gerichtsurteile zeigen, dass entscheidend ist, dass die Öffentlichkeit oder unbefugter Verkehr den Bereich nicht betreten darf. Die Öffentlichkeit sollte also nicht versehentlich in das Gebiet hineinfahren können, und diejenigen, die innerhalb des Gebiets fahren, sollten auch nicht versehentlich aus dem Gebiet herausfahren können. Die Absperrung muss wirksam sein und der eingezäunte Bereich muss für andere Verkehrsteilnehmer deutlich abgegrenzt sein. Für die Anforderungen an die Umzäunung kann es von Bedeutung sein, ob Sie sich mitten in einem bebauten Gebiet oder weit draußen auf dem Lande befinden, ohne andere Gebäude und befahrene Straßen in der Nähe. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Ort als eingezäuntes Gebiet anerkannt werden kann, können Sie sich an die Kreisverwaltung vor Ort wenden und um Rat fragen. Beachten Sie das: Ein solcher Weg, ob dauerhaft oder vorübergehend, muss möglicherweise nach dem Umweltgesetzbuch geprüft werden. Wenden Sie sich an die Gemeinde oder den Landkreis, das Verwaltungsamt. Wenn es um das Befahren von unbefestigtem Untergrund geht, ist eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren im Gelände erforderlich. Wenden Sie sich an die Kreisverwaltung. "